Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Firma Ankosoft GmbH Erfurt Filiale Suhl 1. Allgemeines 2. Liefertermin, Verzug, Gefahrübergang 3. Zahlungsbedingungen, Abnameverzug 4. Eigentumsvorbehalt 5. Gefahrenübergang 6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung 7. Software, Gebrauchte Ware 8. Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Allgemeines:
Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch künftigen Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte in Produktbeschreibungen, Prospekten o.ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt besonders für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne Software, gesondertes Zubehör, Aufrüstungen, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden. (^top) 2. Liefertermine, Verzug, Gefahrübergang: Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung der technischen Fragen voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat. Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern. (^top) 3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug: Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank, mindestens jedoch 9% zu zahlen. Nimmt der Käufer die gekaufte Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25% der Kaufsumme als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder geringerer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt. Zurückbehaltungsansprüche stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt. (^top) 4. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zur Zahlung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum der Firma ANKOSOFT. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. (^top) 5. Gefahrenübergang: Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit der Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhänging von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt. (^top) 6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung: Ansprüche und Rechte des Käufers im Verbrauchsgüterkauf verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen verjähren Ansprüche und Rechte des Käufers ein Jahr nach Rechnungsdatum. Soweit von uns zu vertretende Mängel der Kaufsache vorliegen, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Die im Kaufmännischem Verkehr geltenden §377,378 HGB bleiben unberührt. Soweit keine Rüge innerhalb von 15 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns eingeht, gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Kunden oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Austausch oder Reparaturen gewährleisten wir in gleicher Weise wie für den Kaufgegenstand. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie Ansprüchen nach §1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Beim Verkauf von Hardware mit Betriebssystemen oder anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (^top) 7. Software, Gebrauchte Ware: Software ist vom Umtausch ausgeschlossen. Beim Verkauf von gebrauchter Ware ist die Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedinungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. (^top) 8. Erfüllungort, Gerichtsstand: Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung. (^top) |